Treuhandkonto & Sterbegeldversicherung
Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto
Die Eröffnung und Einrichtung des Treuhandkontos sowie die Unterzeichnung des Treuhandvertrags erfolgen direkt über den Bestatter. Die Bestattungsvorsorge Treuhand AG verlangt eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 60,- € . Ist das Konto eröffnet, kann der vereinbarte Geldbetrag direkt an die Treuhand eingezahlt werden.
Die Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwaltet dann die hinterlegten Treuhandeinlagen - das Treuhandvermögen- und legt es entsprechend an. Da die Verwaltungsgebühr aus den Anlageerträgen bestritten wird und das Treuhandkonto in der Anlagephilosophie ein reines Sparkonto ist, werden im aktuellen Niedrigzinsumfeld mit den Einlagen über die Laufzeit keine oder nur minimale Zinserträge erzielt.
Im Sterbefall wird dann das Treuhandvermögen und gegebenenfalls aufgelaufene Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrags ausgezahlt.
Sterbegeldversicherung bei der Nürnberger
Für immer mehr Menschen werden Bestattungskosten zu einer hohen Belastung. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde ersatzlos gestrichen, Beihilfen der Krankenkassen wurden gekürzt und kommunale Gebühren steigen. Und ohne Bestattungsvorsorge müssen Angehörige oder Erben die Kosten in voller Höhe tragen.
Die NÜRNBERGER und der Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. haben deshalb unterschiedliche Vorsorgemodelle entwickelt, mit denen Sie einen würdigen Abschied gestalten können. Und Ihre Angehörigen finanziell enorm entlasten.
Leistungen im Überblick
- Niedrige Beitragszahlungen
- Finanzielle Entlastung der Hinterbliebenen
- Keine Gesundheitsfragen
- Vermittlung von Servicedienstleistungen zur digitalen Nachlassverwaltung
- Unmittelbare Auszahlung der vollen Versicherungssumme bei Unfalltod
- Weltweite Auslandsrückholung mit Übernahme der Kosten
- Vorsorge-Card mit 24-Stunden-Notfallservice